Mailaktion: Außerklinische Intensivpflege erhalten
Zwei Spargesetze treffen die Pflege gleichzeitig: Beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ist die Anhörung im Gesundheitsausschuss gelaufen — die entscheidende 2./3. Lesung im Bundestag ist für den 10. Juli 2026 angesetzt. Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll am 6. Juli ins Kabinett. Schreiben Sie in zwei Klicks an Ihre Wahlkreis-Abgeordneten: die Email öffnet sich in Ihrem Mailprogramm, Sie können sie vor dem Versand noch ändern.
Zwei Gesetze, ein Ziel — und warum jetzt das BStabG zählt
GKV-BStabG (SGB V): Deckelt die Refinanzierung. Vergütungssteigerungen nur noch in Höhe der Grundlohnsumme (§ 71 SGB V), dazu 3 % Pauschalabschlag auf Hilfsmittel (§ 127 SGB V). Erste Lesung war am 12. Juni, die Anhörung am 22. Juni 2026 ist gelaufen, die abschließende 2./3. Lesung ist für den 10. Juli 2026 angesetzt — noch vor der Sommerpause.
PNOG (SGB XI): Ordnet die Pflegeversicherung neu, deckelt die Leistungen an der Grundlohnsumme und setzt von 2027 bis 2029 die Tariftreuepflicht der Pflegedienste aus (§ 72 Abs. 3g SGB XI). Kabinett geplant für den 6. Juli 2026, Inkrafttreten überwiegend zum 1. Januar 2027.
Warum gerade jetzt das BStabG? In der Öffentlichkeit dreht sich fast alles ums PNOG. Doch das PNOG steht erst am Anfang seines Weges — Kabinett, dann Bundestag, Wirkung ab 2027. Das BStabG ist viel weiter und wird zuerst beschlossen. Beide drücken dieselbe Stelle: die Refinanzierung der Pflege. Das BStabG kappt sie, das PNOG nimmt zusätzlich den Tarifschutz weg. Wer wartet, bis alle übers PNOG reden, verpasst das Gesetz, das als Erstes durchs Parlament geht. Das offene Zeitfenster ist jetzt — bis zur abschließenden Lesung am 10. Juli 2026.
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